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Wie können Menschen mit Behinderung bei Fahrgeschäften evakuiert werden? – Stellungnahme Europa-Park

Werbung - Dieser Beitrag wurde unterstützt
Aktualisiert am: 22.März 2023
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Seit dem 10.03.2023 gibt es unsere neue Dokumentation "Wie barrierefrei ist...? | Europa Park Freizeitpark" auf YouTube. Diese stellt den Auftakt einer neuen Serie dar, in welcher wir die Barrierefreiheit in der Freizeitbranche unter die Lupe nehmen möchten. In der 1. Folge beschäftigen wir uns mit dem Aspekt der "Rollstuhlfreundlichkeit" und besuchen dafür einen Freizeitpark, genauer gesagt den Europa-Park in Rust. Entstanden ist nach langer Vor- und Nachbereitung, sowie drei vollen Drehtagen eine gut einstündige Dokumentation zu diesem Thema. Die Resonanz ist überwältigend: In den ersten 7 Tagen bereits mehr als 10.000 Klicks, mehr als 300 Likes und mehr als 120 Kommentare, dazu unzählige Anrufe, Emails und Gespräche zu dem Thema. Wir haben Bewerbungen von möglichen Protagonisten bekommen, Kooperations-Anfragen von Vereinen, Verbänden, Stiftungen & Betreibern und vor allem gab es unfassbar viele Zuschriften von Betroffenen und Menschen, die sich für das Thema interessieren. Das hat uns bestätigt, uns - wie geplant - weiter mit dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen. Aber es gab natürlich auch Fragen. So zum Beispiel diese hier von David, unter unserem YouTube-Video als Kommentar:

"[...] In vielen Parks in Deutschland wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass [...] es jederzeit möglich sein muss, sich selbst zu evakuieren, was eine Fahrt auf den vielen Bahnen unmöglich macht. Das dies Vorgaben vom TÜV waren, verstehe ich ehrlich gesagt nicht warum es im Europapark trotzdem möglich ist...?!?"

YouTube-User David R.

Da es unser Anspruch ist auch im Nachhinein am Thema dran zu bleiben und natürlich eure Fragen zu klären und zu beantworten, haben wir unsere Kontakte zum Europa-Park genutzt und versucht Davids Frage beantwortet zu bekommen. Hier also eine offizielle Stellungnahme des Europa-Parks zu der Frage, warum im Europa-Park auch Personen mitfahren dürfen, die sich nicht selbst evakuieren können.

"Bei der Einschätzung, welche Voraussetzungen für eine Mitfahrt erfüllt werden müssen, spielen viele Faktoren in den verschiedenen Phasen der Nutzung einer Attraktion eine Rolle. Alle diese Faktoren müssen erfüllt sein, um die hohen Sicherheitsstandards, die für Fahrgeschäfte gelten, nicht zu beeinträchtigen. Die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards wird zusätzlich durch unabhängige Prüfstellen überwacht.
 
Beispiele für diese Faktoren sind die Art des Fahrgeschäfts und dessen Bewegungen, die daraus folgenden Belastungen auf den menschlichen Körper oder das verwendete Rückhaltesystem. Dementsprechend können sich hierbei schon unterschiedliche körperliche und psychische Voraussetzungen an den Fahrgast ergeben.
Für eine eventuell notwendige Räumungssituation sind darüber hinaus z.B. aber auch der Standort und die Umgebung der Anlage mitentscheidend. Geht es eher beengt zu oder gibt es ausreichend Platz um mit Personal und gegebenenfalls dem Einsatz von technischen Hilfsmitteln die Räumung von nicht gehfähigen Besuchern und Besucherinnen sicher zu gewährleisten? Steht dazu entsprechend geschultes Personal, auch kurzfristig, vor Ort zur Verfügung? Die Ergebnisse aus dieser Analyse werden ebenfalls in die Entscheidung mit einbezogen.
 
Des Weiteren existieren noch weitere Faktoren die bei der Einstufung einer Attraktion relevant sind. Aufgrund der Vielzahl an relevanten Faktoren kann keine generelle Aussage über die Voraussetzungen an Fahrgäste getroffen werden, die für alle Achterbahnen gleichermaßen gilt. Jede Anlage muss und wird individuell bewertet werden.
Im Zuge der fortschreitenden Erweiterung des Angebotes für Menschen mit Behinderungen im Europa-Park werden neue Lösungen und Konzepte erarbeitet und seit der Saison 2022 auch umgesetzt. 
 
Es wurde unter anderem in die Schulung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und die technische Ausstattung investiert. So wurden z.B. treppengängige Rollstühle und Tragevorrichtungen angeschafft, mit denen auch nicht gehfähige Personen – selbst von einem Lifthill oder einer Blockbremse – sicher aus den Anlagen geräumt werden können. Das dafür notwendige Vorgehen wird durch regelmäßig stattfindende Trainings des parkeigenen Höhenrettungsdienstes an den Fahrgeschäften geübt.
Diese Überarbeitung und Anpassung unserer Konzepte erfolgt in enger Abstimmung mit Herstellern und den unabhängigen Prüfstellen. So konnte auch gehbehinderten Personen der Zugang zu unseren Attraktionen ermöglichet werden, da die gleiche Sicherheit wie bei unseren gehfähigen Gästen garantiert ist."

Gregor Engelmann (Ride Safety & Accessibility)

Wir hoffen, dass diese Frage damit ausreichend beantwortet werden konnte. Wir freuen uns über den regen Austausch in den Kommentaren und bedanken uns bei Gregor Engelmann und dem Europa-Park für die ausführliche Stellungnahme. Hier geht es jetzt zu unserer Dokumentation, wenn du sie noch nicht gesehen hast: [Hier gehts zur Doku]

Wenn auch du eine Frage hast, schreib uns gerne einen Kommentar auf YouTube oder schreibe gerne eine Mail an info@freizeitpark-erlebnis.de .

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Timo
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Letzte Bearbeitung & Stand der genannten Preise 22.03.23

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