Der Rat der Stadt beschloss am Donnerstag (23. Juni), ihnen auch in diesem Sommer den Eintritt zu erlassen.
Der freie Eintritt gilt ab sofort bis einschließlich 9. August für Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sowie für junge Erwachsene bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, die sich in einer Ausbildung, Schule, Studium, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr oder Freiwilligem Ökologischen Jahr befinden.
Der Studierendenausweis oder eine formlose Ausbildungsbescheinigung sind mitzubringen. Der Wohnort der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen spielt keine Rolle. Im Westfalenpark erfolgt der Zugang über die mit Personal besetzen Eingänge (Florianstraße, Ruhrallee).