Kinder unter 0,90 m Körpergröße sowie Kinder unter 3 Jahren dürfen diese Attraktion nicht nutzen. Kinder zwischen 0,90 m und 1,20 m Körpergröße und zwischen 3 und 6 Jahren dürfen die Attraktion nur in Begleitung Erwachsener nutzen, die dann die Aufsichtspflicht übernehmen. Personen über 1,20 m Körpergröße und über 6 Jahre dürfen diese Attraktion ohne Begleitung nutzen.