Kindern unter 1,00 m Körpergröße ist das Betreten verboten. Kinder zwischen 1,00 m und 1,20 m Körpergröße dürfen nur in Begleitung Erwachsener spielen, die dann die Aufsichtspflicht übernehmen. Kinder über 1,20 m Körpergröße dürfen unter Aufsicht ohne Begleitung spielen.