Alle Infos für einen unbeschwerten und sicheren Aufenthalt in der Sonnentherme!
Wir freuen uns, Sie mit Ihrer Familie bei uns begrüßen zu dürfen! Damit Sie sich auch wohl und vor allem sicher fühlen, haben wir alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um Sie, Ihre Familie und unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen.
Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen:
Achtung! Aktuell gilt die 2G-Regelung (geimpft od. genesen) und Maskenpflicht!
- Vorab Online Buchung bzw. Reservierung (inkl. Registrierung!) von Eintritten für Sonnentherme Tagesgäste unter www.sonnentherme.at, da limitierte Besucherzahlen und zwecks Planung der Besucherströme! Bitte auch um Beachtung des Auslastungstools auf der Startseite von www.sonnentherme.at bzw. im oberen Bereich im Header-Foto.
Online Tickets - Tragen einer FFP2-Maske in den allgemein zugänglichen Indoor-Bereichen (Eingangsbereich, Lobby, Kassen, Rezeption, Shop, Zutritt Restaurants, Buffets, Umkleiden, sanitäre Anlagen, Kinder-Spiel- & -Betreuungs-Bereiche,…), ausgenommen Feucht-Räume (Schwimmhallen, Duschen, Rutschen, Saunen und Dampfbädern) und direkt am Restauranttisch! Zusätzlich während der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (Massage-, Beauty-Anwendungen). Das Tragen einer FFP2-Maske ist in den Outdoor-Bereichen nicht nötig! Kinder zwischen 6 Jahren und dem vollendenden 14. Lebensjahr dürfen statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nase-Schutz (MSN) tragen. Kinder bis sechs Jahre und Personen, die aus medizinischen Gründen das Tragen einer FFP2-Maske nicht zugemutet werden kann sind von dieser Verordnung ausgenommen! Schwangere sind ebenfalls von der Maskenflicht ausgenommen, sie können stattdessen einen MNS tragen. FFP2-Maske bzw. MNS ist selbst mitzubringen bzw. kann auch vor Ort käuflich erworben werden.
- Vorlage eines Impfzertifikates oder eine Bestätigung über eine durchgemachte Covid-19-Erkrankung beim Check In!
Für Kinder bis 12 Jahre gilt der 2G-Nachweis der Eltern bzw. eines Erziehungsberechtigten.
Für ältere schulpflichtige Kinder (12 bis 15 Jahre) gilt der Testpass der Schulen (Ninja-Pass).
Für nicht mehr schulpflichte Kinder bzw. Jugendliche gilt die 2 G-Regel!
- Gütigkeit Tests:
- Ein Corona-Testpass der Schulen (Ninja-Pass) gilt für Kinder, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen (bis zur 9. Schulstufe) bzw. gemäß COVID-19-Schulverordnung!
- Ansonsten sind Antikörpertestsnicht mehr als G-Nachweis gültig!
- Gültigkeit Impfung: Als Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte Impfung gilt:
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf. Nur mehr bis 3.1.2022 gültig, sofern nicht nachgeimpft wurde!
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
- Weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf.
- Genesene Personen:
- Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion, die molekularbiologisch bestätigt wurde.
- Ein Absonderungsbescheid, wenn dieser in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung ausgestellt wurde.
- Gütigkeit Tests:
- Möglichkeit des kontaktlosen Bezahlens mit Bankomatkarte anstelle von Bargeld (auch weiterhin möglich!) an den Kassen, der Rezeption und bequemes Konsumieren mittels Eintritts-Chip-Bandes in der Sonnentherme!
- Häufiges bzw. regelmäßiges Händewaschen und Duschen!
- Regelmäßige Desinfektion (Hände, Kinderwagen,…) bei den Desinfektionsmittel-Ständern in den Eingangs- bzw. Zutritts-Bereichen, Lobby, Buffets und ausgewählten höher frequentierten Stellen!
- Verkürzte Intervalle zwischen den Reinigungs- und Desinfektionszyklen durch unser geschultes Hygiene-Team!
- Verstärktes Augenmerk auf die Reinigung bzw. Wischdesinfektion von Kontaktflächen (Handläufen, Haltestangen, Kinderwägen, Spielsachen,…)!
- Regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Indoor-Bereiche! (Schwimmhallen, Restaurant, Saunen, Dampfbädern, Kinderspielbereichen,…)!
- Fiebermess-Service bei den Kassen, Rezeption und Bademeistern!
- Bei Krankheitssymptomen (Fieber, Husten, Kopf- und Halsschmerzen, Atembeschwerden,…) bitte zu Hause bleiben!
- Eigenverantwortung gegenüber sich selbst, den eigenen Kindern und Rücksichtnahme gegenüber den anderen Gästen für ein sorgsames Miteinander!
- Den aktuellen Maßnahmen, Sicherheitsvorkehrungen und Anweisungen der Mitarbeiter sind unbedingt Folge zu leisten. Bei Missachtung behält sich die Betriebsleitung vor, ein sofortiges Hausverbot (ohne Retournierung von Eintrittsgeldern, Übernachtungskosten und sonstigen gebuchten bzw. bezahlten Leistungen!) auszusprechen und Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten!