Neue Regelungen bei Trauungen Begrenzte Personenzahl in Schloß Broich und Schloß Styrum
Für standesamtliche Trauungen in Mülheims Locations gelten ab sofort verschärfte Regelungen: Neben der 3G-Regel und der Maskenpflicht für alle Beteiligten (einschließlich des Brautpaares) wurde auch die zulässige Gästezahl reduziert.
Bei Trauungen im Schloß Broich und Schloß Styrum gilt:
Wappenzimmer: 12 Personen (zzgl. Brautpaar, 2 Trauzeugen, 1 Fotograf / Fotografin)
Rittersaal: 20 Personen (zzgl. Brautpaar, 2 Trauzeugen, 1 Fotograf / Fotografin)
Schloß Styrum: 16 Personen (zzgl. Brautpaar, 2 Trauzeugen, 1 Fotograf / Fotografin)
Weiteres zu standesamtlichen Trauungen erfahren Sie auf der Website der Stadt Mülheim.